Gesetz zu mehr Kompetenz für Pflegekräfte - Steuernews für Ärzte
Welche Leistungen Pflegekräfte in Eigenregie durchführen dürfen
Die Pflegekommission hat sich in einer Sitzung am 19.11.2025 einstimmig für höhere Mindestlöhne in der Altenpflege entschieden. In diesem sowie im kommenden Jahr werden die Pflegemindestlöhne in zwei Stufen angepasst.
Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn von aktuell € 16,10 ab 1.7.2026 auf € 16,52 und ab 1.7.2027 auf € 16,95. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab 1.7.2026 € 17,80 und ab 1.7.2027 € 18,26. Und für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn von aktuell € 20,50 auf € 21,03 zum 1.7.2026 sowie auf € 21,58 zum 1.7.2027. Die Lohnerhöhungen basieren auf einer Empfehlung der Pflegekommission. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) setzt diese in einer Verordnung um.
Die Empfehlung der Pflegekommission sieht weiter vor, dass Beschäftigte in der Altenpflege einen Anspruch auf zusätzlich bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus von neun Tagen pro Kalenderjahr erhalten. Die Empfehlung der Pflegekommission ist bis 30.9.2028 gültig.
Stand: 24. Februar 2026
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