Mindestlohn 2022 und Änderungen bei Minijobs - Steuernews für Mandanten
Erhöhung des Mindestlohnes ab 2022 und Auswirkungen auf Minijob-Arbeitsverhältnisse
BAG-Urteil zu regelmäßigen Lohnzuschlägen Urlaubsgeld
Eine Arbeitnehmerin erhielt neben ihrem vereinbarten Monatsgehalt monatlich 1/12 des vereinbarten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes überwiesen. Der Arbeitgeber rechnete die Sonderzahlung dem Mindestlohn an. Die Arbeitnehmerin war der Meinung, sie müsse die Sonderzahlungen zusätzlich zum Mindestlohn erhalten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Revision zurück. Begründung: Auch vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu 1/12 gezahlte Sonderleistungen haben, was den Mindestlohn betrifft, Erfüllungswirkung. Damit können Arbeitgeber Sonderzahlungen bei regelmäßiger Zahlung auf den Mindestlohn anrechnen.
Stand: 29. Juni 2016
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